Forum Bioethik | VON ‚Arbeitskreis Bioethik Braunschweig‘ und
InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Niedersachsen c/o Angelika Wessel, Tel. + Fax: 0531 - 50 65 15, www.kritische-bioethik.de Nachrichten M Ä R Z 2003
Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen bei all unserem Tun die folgenden Überschriften für
das Jahr 2003 im Auge behalten: Europäische Jahr der Menschen mit
Behinderungen: Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe
-------------- Inhalt
Niedersachsen
-------------- VORSCHAU von Veranstaltungen
März 2003 5. März
5. bis 7. März
7. März
7. und 8. März
10. März
13. März vor dem Bundestag
14. März von 9 - 10 Uhr im Deutschlandfunk: "HörenSagen" -
Deutschland-Radio - Freitag,
14. - 16. März
vermutlich am 15.3. - SPIEGEL TV Special - bitte verefolgen Sie das
Programm
SPIEGEL TV SPECIAL zeigt Beispiele aus den Grenzbereichen der Medizin:Operationen
am ungeborenen Baby im Mutterleib, tote Väter als Samenspender,Adoption
von Embryonen und das Wunschkind aus dem Labor.
27. März
27. März
29. März
April 2003 2. April ab 19.00 Uhr: 4. Friedrichshainer Gespräch
2. bis 4.
7. April
8. April
10. bis 12. April
28. bis 30. April
Mai 2003
-------------- - Wieviel Prozent der Behinderungen sind angeboren? Immer wieder wird eine Zahl zitiert: ca. 5 % der Behinderungen seien angeboren, ca. 95 % würden während des Lebens erworben (Unfälle, Krankheiten etc.). Nun kommt eine Zahlenangabe mit Quelle: Laut Bundesfamilienministerium sind in Deutschland rund - 6,6 Millionen Menschen behindert,
Quelle: PM des BMFSFJ sowie Agenturmeldungen dpa, AP, epd vom 10.02.2003
Pressemitteilung, Mo 10.02.2003 Bundesministerin Renate Schmidt: Menschen mit Behinderungen in die Mitte
der Gesellschaft
Mit dem Bundeswettbewerb "Willkommen im Urlaub - Familienzeit ohne Barrieren" will das Bundes-ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Familien mit behinderten Angehörigen den gemeinsamen Urlaub erleichtern. Der Wettbewerb, der heute vom Bundesministerium und vom Deutschen Tourismusverband ausgerufen wird, will vorbildliche Urlaubsangebote von Tourismus-gemeinden und Beherbergungsbetrieben auszeichnen. Der Wettbewerb ist eine der Initiativen des Bundesfamilienministeriums zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003, die Bundesministerin Renate Schmidt in Berlin auf einer Pressekonferenz vorstellt. Im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 stehen eine bessere Teilhabe, Gleich-stellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Zentrum. Rund 8 Prozent der Bevölkerung, d.h. 6,6 Millionen Menschen in Deutschland sind schwerbehindert. Ursachen sind meist Unfälle, Krankheiten oder das Altern, nur bei rund 300.000 Menschen ist die Behinderung angeboren. In drei Prozent aller Familien in Deutschland lebt ein behindertes Kind. Wer ein behindertes Kind oder einen behinderten Angehörigen betreut, steht meist vor speziellen Belastungen und besonderen Aufgaben. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, erklärt: "Ein gemeinsamer Urlaub ist heute für die meisten Familien eine Selbstverständlichkeit. Nicht so für Familien mit behinderten Angehörigen. Viele können nicht in den Urlaub fahren oder deutlich seltener als andere Familien. Urlaub ist aber ein wichtiger Teil des Familienlebens, er gehört einfach dazu. Deshalb brauchen Familien Urlaubsorte, die auch auf Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sind. Mit dem Bundeswettbewerb 'Willkommen im Urlaub - Familienzeit ohne Barrieren' wollen wir Familien mit behinderten Angehörigen den Urlaub erleichtern. Denn behinderte Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft." Die Bundesregierung hat bereits wesentliche Schritte eingeleitet, um die Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen und ihre Integration zu verbessern. Das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX), das seit anderthalb Jahren in Kraft ist, sowie das Behindertengleichstellungsgesetz leiten einen Paradigmenwechsel ein. Motto: von der Fürsorge zur Selbstbestimmung behinderter Menschen. Die Bundesregierung tritt dafür ein, dass die Beteiligungsrechte im Sozialgesetzbuch IX nicht nur im Gesetz verankert sind, sondern dass sie auch im Alltagsleben greifen. In diesem Kontext ist einer der Schwerpunkte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Unterstützung behinderter Frauen. In Deutschland gibt es rund 3,1 Millionen schwerbehinderte Frauen. Sie sind häufiger arbeitslos" nur ca. 17 Prozent der behinderten Frauen sind erwerbstätig. Für den Zeitraum von drei Jahren fördert das Bundesministerium die bundesweite Interessenvertretung behinderter Frauen "Weibernetz e.V.". Weibernetz nimmt zwei zentrale Aufgaben wahr: Die Information der Öffentlichkeit, damit behinderte Frauen passgenaue Informationen erhalten, und die Vertretung der Belange von behinderten Frauen in diversen bundespolitischen Gremien. Wie die gesetzlichen Regelungen und Anspruchsgrundlagen des SGB IX darüber hinaus "mit Leben" gefüllt werden können, hat das Bundesministerium untersuchen lassen. Die Expertise "'Besondere Bedürfnisse' behinderter Frauen im Sinne des § 1 Satz 2 SGB IX - Selbstbestimmung, Teilhabe am Arbeitsleben, Elternschaft" zeigt auf, wie die Leistungsgewährung des SGB IX stärker auf behinderte Frauen ausgerichtet werden kann. Sie wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angefordert, da bei der Umsetzung des SGB IX zum Teil unterschiedliche Interpretationen des Gesetzes durch Leistungsträger und Betroffene erfolgen. Erstellt wurde sie von Prof. Dr. jur. Renate Bieritz-Harder. Bundesministerin Renate Schmidt erklärt: "Wir wollen sicherstellen, dassMenschen mit Behinderun-gen ganz selbstverständlicher Teil der Gesellschaft sind. Behinderte Menschen leisten in gleichem Maße Familienarbeit und wollen auch erwerbstätig sein. Dies muss im Erwerbsleben und in der Rehabilitation berücksichtigt werden. Hilfen im Alltag sind für Eltern mit Behinderungen notwendig, beispielsweise ein unterfahrbarer Wickeltisch, Kinderliegen, die auf dem Rollstuhl befestigt werden können, oder ein Babyfon mit Leuchtsignal." Bewerben können sich für den Bundeswettbewerb "Willkommen im Urlaub - Familienzeit ohne Barrieren" Tourismusgemeinden, kommerzielle und gemeinnützige Beherbergungsbetriebe sowie integrative Projekte für Menschen mit Behinderungen. Bewerbungsschluss ist der 15. Juni 2003. Am Wettbewerb sind als Partner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beteiligt: Der Deutsche Tourismusverband e.V. als geschäftsführender Verband, die Bundes-ministerien für Wirtschaft und Arbeit, für Gesundheit und Soziale Sicherung, für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, weitere Spitzenverbände der Tourismuswirtschaft, die Familien-dachverbände, Behindertendachverbände und die Kommunalen Spitzenverbände. Nähere Informationen finden Sie unter der Telefonnummer 01805 329
329.
-------------- Deutscher Behindertenrat (DBR): Angriff auf das Lebensrecht behinderter Menschen Berlin (ots, 21.2.03) - Der nationale Ethikrat, ein vom Kanzler einberufenes Beratergremium befürwortet nun eine "begrenzte" Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID). Ohne das ernsthaft versucht wurde Menschen mit Behinderungen in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen, wurden durch diese Entscheidung einseitig eine Weichenstellung vorgenommen, die die uneingeschränkte Daseinsberechtigung von Menschen mit Behinderungen in Frage stellt. Die im deutschen Behindertenrat zusammengeschlossenen Verbände sehen diese Form der Zu-lassung als einen Einstieg in die Unterscheidung menschlichen Lebens in Lebenswert und Lebens-unwert. Dies stellt für Menschen mit Behinderungen einen massiven Angriff auf die Menschenwürde dar. "Es ist unglaublich, dass im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen ein Kanzler-beratungsgremium Menschen wegen ihrer Behinderung zur Selektion freigibt" empört sich Dr. Stefan Heinik, Sprecher des DBR. In diesem Jahr bemühen sich die europäischen Regierungen besonders um die Verbessung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. In Deutschland steht dieses Jahr unter dem Motto Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe, hier setzt eine Einführung der PID ein falsches Signal und spricht der ursprünglichen Zielsetzung des Jahres Hohn. Um eine Zulassung der PID auch in Deutschland zu rechtfertigen, wird immer wieder das sogenannte schwere Leiden von seltene und extreme Krankheiten angeführt. Diese Krankheiten werden allerdings nicht in einer Indikationsliste aufgeführt. Eine solche Auf listung würde auch im direkten Widerspruch zum Grundgesetz stehen dass im Artikel drei besaget, das Menschen aufgrund ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden dürfen. Da eine Definition des sogenannten schweren Leidens nicht möglich ist, besteht die große Gefahr einer willkürlichen Ausweitung der PID. Insgesamt setzt sich hiermit eine Logik fort, die sich bereits in der diskriminierenden Abtreibungs-regelung (behinderte Kinder können bis zum Tage der Geburt im Rahmen der medizinischen Indikation abgetrieben werden) und in der Technik der pränatalen Diagnostik manifestiert hat. Originaltext: Deutscher Behindertenrat (DBR) Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de Rückfragen:
-------------- Der Beauftragte für Bioethik des Fachverbandes Diakonische Behindertenhilfe
Thüringen
-------------- - Europäisches Pharmarecht in der Bioethik-Konvention
-------------- - Bioethische Schutzstandards des Europarats und die Deutsche Sicht
-----------
Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland e. V. Am Köllnischen Park 6/7, 10179 Berlin Fon/AB: 030/ 27 59 34 29 Mitglied im
Deutscher Bundestag
29. Januar 2003 Klone, PID und Menschenbild
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Wolfgang Thierse,
Mit Sorge, aber auch mit großen Erwartungen an verantwortungsvolle Entscheidungen traten wir, der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland "Für Selbstbestimmung und Würde" e.V. (ABiD) und seine Mitglieder, in das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 ein. Da es die Teilhabe voranbringen will und unter dem Generalmotto "Nichts über uns ohne uns!" steht, wollen wir uns hiermit in eine der weitestreichenden Debatten unserer Tage einbringen. Das alte Jahr endete und das neue begann mit Meldungen, daß die ersten geklonten Babies auf die Welt gekommen seien. Obwohl der Beweis noch aussteht, alarmiert uns das. Im Januar votierte der Nationale Ethikrat mehrheitlich für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland. Die Frage nach dem Bild des Menschen (und dem der Gesellschaft) steht ganz oben auf der Tagesordnung. Ob sie nun religiös oder nichtreligiös beantwortet wird: Immer soll die Würde jedes einzelnen Menschen – so, wie sie/er ist – unantastbar bleiben. Die aktuellen Entwicklungen – seien es Klon-Versuche, sei es Selektion im Früheststadium, seien es Kosten-Nutzen-Überlegungen bei der zukünftigen Verfügbarkeit über medizinische und andere Ressourcen – fürchten wir, laufen auf massive Eingriffe in die Würde vieler Einzelner und ganzer Gruppen hinaus. Wir bitten Sie dringend, sich dem beherzt entgegen zu stellen! PID kann keine Krankheiten heilen. Mit ihrer Hilfe könnten im günstigsten Falle Träger von Erbkrankheiten verhindert werden. Und die PID ist – selbst ihre Befürworter/innen sagen das unumwunden – nur eine Vorstufe zu Präimplantationstherapie-Versuchen. Was da mit welchem Ziel therapiert werden soll, bleibt unklar. Aber daß diese Technologie auf Veränderungen des Erbguts in Richtung Wünschbarkeit – Kind nach Wunsch – hinausläuft, ist unübersehbar. PID ist eine Vorstufe zum Designer-Menschen. Wer ist der Designer? Wir fordern Sie dringend auf, keine Gesetze zu beschließen, die solchen Entwicklung in irgendeiner Weise Vorschub zu leisten geeignet sein könnten. Mit Freude nehmen wir zur Kenntnis, daß sich seit einigen Wochen offenbar ein großer partei- und fraktionsübergreifender Konsens abzeichnet, das Klonen in jeder Form (mit reproduktiven ebenso wie mit angeblich therapeutischen Zielen oder zu rein wissenschaftlichen Zwecken) zu verbieten bzw. das in Deutschland bestehende Verbot zu bekräftigen. Wir unterstützen Ihre Absicht, diesem Verbot weltweite Wirkung zu verschaffen. Wir halten es für erforderlich, derartige Absichten – und erst recht alle Taten in diese Richtung – zu ächten. Desgleichen hören wir mit Befriedigung, daß offenbar die Einsetzung einer Enquête-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin II" bevorsteht. Wir wissen, daß diese Kommission keine schnellen Entscheidungen herbeiführen wird. Dennoch erklärt der ABiD ausdrücklich seine Bereitschaft, mit dieser Enquête-Kommission zusammen zu arbeiten. Sehr geehrter Herr Präsident,
das Bild vom Menschen als sich frei entfaltendes Individuum in einer solidarischen Gesellschaft, in der diese Individuen – unabhängig von ihrer "Nützlichkeit", Leistungsfähigkeit, gar Schönheit oder Gesundheit – gewollt, ihre Fähigkeiten gefragt, ihre Anwesenheit erwünscht sind, fordert uns alle. Sie tragen herausragende Verantwortung für die Gesetzgebung unseres Landes. Damit sind auch wertorientierende Vorgaben verbunden. Wir bitten Sie, alles zu tun, das Ausgrenzungen, Selektion und/oder Herabwürdigung der Daseinsberechtigung irgendeines Menschen verhindern hilft. Menschen – mit und ohne Behinderungen – sollen weder in der Kosten-Nutzen-Falle noch in der Mitleids-Falle gefangen werden. Der ABiD ist bereit, ihnen in diesen Fragen Partner zu sein. Mit freundlichen Grüßen Stefan Heinik
P.S.: Wir bitten Sie, Herr Präsident, dieses Schreiben allen Mitgliedern des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Danke. -------------- Pressemitteilung Dr. Peter Liese
Europa-Büro
10.02.03
Für Rückfragen und Interviewwünsche:
Berichtsentwurf zu Qualität und Sicherheit von Zellen und Geweben
vorgelegt
Der Berichterstatter des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit des Europäischen Parlamentes, Dr. med. Peter Liese, hat seinen Berichtsentwurf zum Thema Qualität und Sicherheit von Zellen und Gewebe vorgelegt. Dieser Entwurf wird zur Zeit im Mitentscheidungsverfahren zwischen Europäischen Parlament und Gesundheitsministerrat diskutiert. Liese begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Europäischen Kommission und weist auf die Notwendigkeit des Handelns in diesem Bereich hin: "Der Aufschwung der Zell- und Gewebetransplantation und des Tissue engineering ist zu begrüßen, jedoch muss dabei darauf geachtet werden, dass Qualitäts- und Sicherheitsstandards eingehalten werden und dass grundlegende ethische Prinzipien respektiert werden. Der Skandal um HIV-ver--seuchte Blutprodukte ist vielen noch schmerzhaft in Erinnerung. Bei Zell- und Gewebetransplan-tationen ist das Risiko größer als bei der Therapie mit Blutprodukten, da in der Regel kein Verfahren zur Abtötung von Erregern vorhanden ist und die Therapieverfahren noch sehr neu sind. Es hat schon Todesfälle gegeben, die bei Einhaltung strenger Standardsvermieden worden wären. Die Richtlinie muss daher entsprechende Rahmenbedingungen schaffen. Ein europäischer Ansatz ist erforderlich, da Zellen und Gewebe grenzüberschreitend verbracht werden. Bei Hornhauttransplantationen in Frankreich macht beispielsweise der importierte Anteil bis zu 25 % aus! Die europäischen Bürger müssen sich sicher sein können, dass Transplantate, die aus anderen Mitgliedstaaten und eventuell sogar aus Drittländern eingeführt werden, den gleichenQualitäts- und Sicherheitsstandards ent-sprechen" so Liese. Im Einzelnen sieht der Kommissionsvorschlag vor, dass Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung menschlicher Gewebe und Zellen zur Transplantation beim Menschen in Zukunft nur noch von Einrichtungen durchgeführt werden, die von einer zuständigen Behörde zu diesem Zweck zugelassen wurden. Sie müssen sich einer regel-mäßigen Inspektion durch die kompetente Behörde unterziehen. Der Leiter der Einrichtung muss über entsprechendeErfahrung verfügen und auch das Personal muss qualifiziert sein. Zum Schutz vor infektiösen Krankheiten müssen geeignete Tests durchgeführt werden, z.B. zum Schutz vor AIDS ein HIV-Test. Eventuelle Zwischenfälle und unvorhergesehene Ereignisse müssen gemeldet werden und es muss ein System zur Rückverfolgbarkeit der Zellen und Gewebe sowie der Spender existieren, damit man bei einem eventuellen Zwischenfall nachforschen kann, wo die Ursache liegt. Die Werbung für Zell- und Gewebespenden wird einer vorherigen Genehmigung unterzogen, z.B. um keine unseriösen Versprechen zu erlauben. Die Richtlinie soll auch für importierte Zellen und Gewebe sowie für den Export gelten. Am 29.01.03 fand eine große öffentliche Anhörung zum Thema statt. Die Statements der Referenten sind im Internet abrufbar: www.eutop.de/ct Was die ethischen Aspekte der Zell- und Gewebetherapie angeht, so begrüßt Liese, dass diese in dem Kommissionsvorschlag teilweise angesprochen werden. Die Art und Weise, in der die Probleme behandelt werden, seien jedoch nicht immer angemessen. "Die Kommission berücksichtigt die ethischen Aspekte, sie bleibt jedoch auf halbem Wege stehen" so Liese. "So heißt es in dem Kommissionsvorschlag z.B.: 'Die Mitgliedstaaten fördern die freiwillige und unentgeltliche Spende'. Dieser Satz ist für eine europäische Richtlinie Nonsens. Entweder ist die freiwillige und unentgeltliche Spende ein wichtiges Prinzip, dann sollte sie verbindlich sein oder das Prinzip ist nicht sinnvoll, dann sollte man den Mitgliedstaaten auch nicht ans Herz legen, diese Art der Spende zu fördern. Ich glaube, wir brauchen eine klare Unterscheidung zwischen Bezahlung und Aufwands-entschädigung. Eine Bezahlung und einen Handel mit Zellen und Geweben darf es nicht geben.Eine Auf-wandsentschädigung ist aber notwendig, um die Spender nicht zu entmutigen". Ähnliche Probleme sieht Liese bei dem wichtigen Thema 'Einwilligung nach Aufklärung' (informed consent): "In der Richtlinie steht zwar, dass die Regeln über den informed consent eingehalten werden müssen, es gibt aber keine Kriterien dafür, was unter informed consent zu verstehen ist. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den Beitritt neuer Mitgliedstaaten nicht angemessen, da die Regeln insbesondere in den Beitrittsländern sehr unklar sind. Wir müssen daher Präzisierungen einführen". Besonders am Herzen liegt Liese dabei der Schutz von Kindern und Menschen mit geistiger Behinderung (sogenannte 'nichteinwilligungsfähige Personen'). Das Thema 'Forschung mit embryonalen Stammzellen und Klonen von Menschen' ist von dem Kommissionsvorschlag berührt, da auch embryonale Stammzellen unter die Kriterien der Richtlinie fallen. Außerdem sind menschliche Eizellen, die zum Klonen benutzt werden und, falls dies irgendwann möglich ist, auch embryonale Stammzellen, die aus geklonten Embryonen gewonnen werden, von den Regeln der Richtlinie erfasst. In diesem Bereich hat die Kommission jedoch versucht, die ethischen Fragen, die damit in Zusammenhang stehen, voll-ständig auszublenden. "Ich bin mir nicht sicher, ob das möglich sein wird. Natürlich muss die Entscheidung, ob embryonale Stammzellen benutzt werden dürfen, und wenn ja, unter welchen Bedingungen, in den Mitglied-staaten getroffen werden. Das Europäische Parlament muss sich aber darüber Gedanken machen, ob nicht bestimmte Mindeststandards in allen Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen" so Liese abschliessend. Der Berichtsentwurf und ein Hintergrundpapier dazu sind im Internet abzurufen unter www.Peter-Liese.de -------------- Frankfurter Rundschau Online, 6.2.03 Die Bio-Piraten Indem der Mensch Lebewesen gentechnisch verändert und anschließend patentiert, bedroht er neben der Artenvielfalt auch seine eigene kulturelleVielfalt. Zu diesem Urteil gelangt die populäre Öko-feministin und Trägerin des alternativen Nobelpreises, Vandana Shiva. Mit ihrem Buch Biopiraterie -Kolonialismus des 21. Jahrhunderts erscheint das englische Original, das es inzwischen zum Klassiker gebracht hat, nun auch in deutscher Sprache. Wider Erwarten prangert Shiva darin nur indirekt die Strategien multinationaler Biotechnologie-konzerne an. In erster Linie kritisiert sie das geltende Patentrecht und seine westlichen Urheber aus einem philosophisch-ethischen Blickwinkel heraus. So sei es eine moderne Form des Kolonialismus, wenn etwa gentechnisch verändertes Saatgut aus so genannten Entwicklungsländern als patentier-bares geistiges Privateigentum gilt und damit den Handelszwecken von Unternehmen dient. Shiva erläutert, wie allein die enge Definition der geistigen Eigentumsrechte Konzerne darin bestärkt, die natürlichen Ressourcen global zu "besitzen". Das Abkommen über die handelsbezogenen intellek-tuellen Eigentumsrechte (TRIP) erkenne nur private Rechte an, aber keine Gemeinschaftsrechte. Damit seien alle Arten von Wissen, Ideen und Innovationen ausgeschlossen, die von Gemeinschaften ausgehen - also etwa von Bauern in südlichen Ländern mit ihren traditionellen Anbaumethoden, die auf genverändertes Saatgut der Biotech-Unternehmen verzichten wollen. Geistige Eigentumsrechte würden zudem als solche nur anerkannt, wenn das Wissen oder die Innovationen industriell nutzbar sind. Innovationen, die dem sozialen Wohl dienen, seien ausgeklammert, beklagt Shiva. Shivas Wortwahl ist stets bildhaft und ebenso emotional wie ihre Reden. Mit Biopiraterie hat sie ein Buch verfasst, das von der ersten Seite an fesselt und nichts an Aktualität eingebüßt hat. TAMAS NAGY Vandana Shiva: Biopiraterie - Kolonialismus des 21. Jahrhunderts, Unrast-Verlag, Münster 2002, 176 Seiten, 14 Euro, ISBN 3-89771-416-7. -------------- Berlin, 21. Januar Das Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft
(IMEW) hat seinen ersten Jahresbe-richt herausgegeben. Es widmet sich den
ethischen Fragen der modernen Biomedizin in Bezug auf behinderte und chronisch
kranke Menschen. Es wird von neun großen Behindertenverbänden
getra-gen. - Der Jahresbericht 2002 gibt neben einem Überblick über
die Konzeption und Organisation des Institutes einen komprimierten Überblick
über seine vielfältigen Aktivitäten seit seiner Gründung
am 1. Oktober 2001. Neben dem infrastrukturellen und personellen Aufbau
des Institutes wurde bereits eine Vielzahl von Projekten in Wissenschaft,
Öffentlichkeit und Dokumentation initiiert und durchgeführt.
Der Jahresbericht 2002 ist kostenlos erhältlich beim Institut Mensch,
Ethik und Wissenschaft.
-------------- Fuesschen-Kampagne: Bisher mehr als 100.000 Besucher Augsburg (ALfA), 8.2.2003: Seit Beginn der "Fuesschen-Kampagne fuer das Leben" vor zwei Jahren haben inzwischen mehr als 100.000 Besucher die Kampagnen-Website http://www.little-feet.org besucht. Das teilten jetzt die Initiatoren mit. Darueber hinaus haetten tausende weiterer Besucher auch auf die englischen, franzoesischen und spanischen Seiten der Kampagne zugegriffen. "Den vielen Besuchern sowie den zahlreichen Teilnehmern, die auf die Kampagnen-Website verlinkt haben oder eines bzw. mehrere der zahlreichen angebotenen Fuesschen-Banner auf ihrer eigenen Homepagen platziert haben, danken wir ganz herzlich", heisst es in einer Erklaerung, in der die Initiatoren auf einige weitere "Highlights" hinweisen: - In der Mitgliederliste praesentieren sich zahlreiche Unterstuetzer
der Fuesschen-Kampagne mit ihrem eigenen Banner, Privatpersonen ebenso
wir Organisationen, Kirchengemeinden und Unternehmen
Weiter heisst es in dem Text: "Selbstverstaendlich wird die Fuesschen-Kampagne weiter fortgesetzt. Wir wuerden uns sehr freuen, wenn noch viele weitere Besucher sie unterstuetzen. Auch ein wiederholter Besuch der Website lohnt sich, da immer wieder Neuerungen vorgestellt wurden und werden. Falls Sie ueber aktuelle Entwicklungen der Kampagne benachrichtigt werden moechten, koennen Sie sich gerne in unseren Fuesschen-Newsletter eintragen, der Sie ca. drei Mal jaehrlich informieren wird (http://www.little-feet-newsletter.de). Auch ueber eine Weiterempfehlung an Freunde und Bekannte wuerden wir uns sehr freuen." (Mehr dazu: www.little-feet.org) --------------
Ärzte Zeitung, 05.02.2003
Im Eid des Hippokrates herrschen noch klare Verhältnisse: "Das Wohl des Kranken wird meine oberste Sorge sein" heißt es da und weiter, der Arzt solle "niemals schaden". Inzwischen hat in der Medizin ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Die Autonomie des Einzelnen hat Vorrang vor dem Gebot, niemals zu schaden. Ärzte machen an gesunden Menschen kosmetische Eingriffe, die Risiken bergen, oder einen Kaiserschnitt ohne medizinischen Grund. Wie stark sich der Paradigmenwechsel in der Medizin auf die Transplantationschirurgie auswirkt und welch schwierige ethische Fragen speziell bei der Lebendspende von Organen oder Organteilen aufwirft - für den Spender ebenfalls eine Operation ohne medizinische Indikation -, ist bei einer Tagung der Deutschen Akademie für Transplantationsmedizin in München deutlich geworden. In Deutschland helfen Ärzte vielen Hundert Kranken jährlich mit lebend gespendeten Nieren oder Teillebern. Dem Spender schadet die Explantation körperlich: kurzfristig immer und manchmal auch langfristig. * Welches Risiko, an der Entnahme eines Organs oder eines Teils davon
zu sterben, läßt sich ethisch noch verantworten?
Keine US-Fachgesellschaft und keine staatliche Organisation in den USA habe es geschafft, konkrete und national verbindliche Kriterien für den Umgang mit der Lebendspende aufzustellen, etwa Parameter für die Auswahl der Spender festzulegen, so Professor Mark Siegler von der Universität von Chicago. Solche Vorgaben würden als Einschränkung der Therapiefreiheit der Ärzte aufgefaßt. Auch in Deutschland sind die Bestimmungen vage. Im Transplantationsgesetz (§ 8) heißt es, der Spender dürfe "voraussichtlich nicht über das Operationsrisiko hinaus gefährdet oder über die unmittelbaren Folgen des Eingriffs hinaus gesundheitlich schwer beeinträchtigt" werden. Aber Grenzen für das Operationsrisiko oder Anhaltspunkte für eine Gewichtung gibt es im Gesetz nicht. Auch die Bundesärztekammer habe vom Gesetzgeber nicht die Kompetenz erhalten festzulegen, welche medizinischen Faktoren eine Lebendspende ausschließen, so Dr. Thomas Gutmann, Rechtsphilosoph an der LMU München. In Deutschland verpflanzen Ärzte wegen des Organmangels immer häufiger Organe von nicht-optimalen Lebendspendern. Wenn die Motivation zu spenden groß ist, würden auch Menschen mit leicht erhöhten Blutdruck- oder Blutzuckerwerten zur Nierenspende angenommen, hieß es in München. Und an einigen Kliniken wird auch dann ein Leberlappen entnommen, wenn der Spender Übergewicht, eine Cholestase oder eine leichte Leberver-ettung (bis zu 25 Prozent des Organs) hat oder wenn er raucht. In den "Empfehlungen zur Lebendorganspende 2000" der Bundesärztekammer heißt es, Leben und Gesundheit des Spenders dürften durch die Op nicht mehr gefährdet werden als durch einen "vergleichbaren Heileingriff bei einem im Übrigen gesunden Patienten". Uneinheitlich sind auch die Methoden und Kriterien, die Transplantationszentren anwenden, um die körperliche und seelische Verfassung der Spender zu evaluieren. Um aber aus den unterschiedlichen Vorgehensweisen wenigstens lernen und Risiken realistisch bewerten zu können, ist ein nationales Lebendspenderegister unerläßlich. Das wird in Deutschland erst seit dem vergangenen Jahr aufge-baut. Und seine mittel- und langfristige Existenz ist schon wieder ungewiß. Denn die Krankenkassen wollen das Register nicht mitfinanzieren. Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Ärzten fehlen Entscheidungshilfen Die Organlebendspende ist für den Spender eine medizinisch nicht indizierte Op. In Deutschland wird sie sich vermutlich weiter ausweiten. Da die Autonomie der Beteiligten - die Therapiefreiheit des Arztes und das Selbst-bestimmungsrecht dessen, der seine Dienste in Anspruch nimmt - ein stärkeres Gewicht gegenüber anderen medizinethischen Grundsätzen bekommt, werden vermutlich auch in Zukunft Fachgesellschaften und staatlich autorisierte Institutionen nur vage Grenzen für die Lebend-spende ziehen. Ärzte Zeitung, 05.02.2003, KOMMENTAR, Ärzten fehlen Entscheidungshilfen
Mit der Niere hat die Lebendorganspende vor 50 Jahren begonnen, dann kam die Lebendspende von Teillebern hinzu, und inzwischen werden lebenden Menschen auch Lungen- und Pankreasteile explantiert. Selbst Dünndarm-verpflanzungen stehen an. Für Ärzte, Patienten und potentielle Spender sind die Möglichkeiten in der Transplantationsmedizin natürlich eine Chance. Der Arzt muß aber entscheiden, welche Spender-Risiken er für akzeptabel hält und welche Prognosen des Empfängers den Eingriff am Spender rechtfertigen. Ist der Druck des Lebendspenders auf den Arzt hoch, werden gelegentlich auch Teillebern von Lebendspendern bei Indikationen verpflanzt, für die derzeit postmortal kein Organ geopfert würde. Das ist ethisch fragwürdig und nur ein Beispiel für die Probleme, die sich hier auftun. Es gibt in Deutschland keine Entscheidungshilfen für Ärzte. Das Transplantationsgesetz liefert sie nicht, die Deutsche Transplantationsgesellschaft nicht, und die Empfehlungen der Bundesärzte-kammer zur Lebendorgan-spende sind in großen Teilen nur eine erweiterte Formulierung des Gesetzestextes. Wenn es dort heißt, der Lebend-spender dürfe durch die Explantation nicht stärker gefährdet werden als ein gesunder Mensch durch einen ähnlichen Heileingriff, sind noch keine Kriterien genannt, keine Grenzen umrissen. Um eine Lösung des Problems drücken sich alle Beteiligten. -------------- http://www.welt.de/data/2003/02/20/43474.html
Die Frau ist keine Embryonenlieferantin
Im Mittelpunkt der morgigen Parlamentsdebatte über ein generelles Verbot des menschlichen Klonens wird die Frage stehen, ob jedes Klonen oder "nur" das so genannte "reproduktive" untersagt bleiben soll. Vermehrt melden sich gerade in der letzten Zeit Wissenschaftler, die das "therapeutische" Klonen zulassen wollen. Sie behaupten, in der Diskussion um Stammzellenforschung kämen die Kranken nicht zu Wort". Die Gegner des therapeutischen Klonens würden sich zwar als Anwälte der Schwachen verkaufen und brächten doch gleichzeitig viele Kranke um ihre Heilungschancen. Unter Verweis auf die Heilungs-chancen etlicher zurzeit noch nicht heilbarer Krankheiten machen sie sich zu Verfechtern des therapeutischen Klonens. Welche Interessen können diesen so edlen Motiven und Perspektiven der Heilungschancen begründet entgegenstehen? Es ist die Achtung der Menschenwürde in jedem Stadium der menschlichen Existenz. Die alles entscheidende Frage in dieser Debatte lautet deshalb, ob es sich bei einem geklonten Embryo, der therapeutisch verzweckt werden soll, um einen Menschen handelt oder um menschliches Material. Bislang bestand in unserem Land Einigkeit darüber, dass menschliches Leben mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt. Nur, wer dieser Definition nicht folgt und einen Embryo im frühen Stadium als Zellhaufen deklariert, kann sich für eine Forschung stark machen, die stets den Tod dieses Embryos bedeutet. Umfragen von Meinungsforschungsinstituten 2002 belegen, dass vier von fünf Befragten der Meinung sind, ein neuer Mensch entstehe im Augenblick der Verschmelzung von der Samenzelle mit der Eizelle. Der große Teil der Bevölkerung sieht demnach im Embryo, mag er auch nur unter dem Mikroskop sichtbar sein, einen Träger menschlicher Würde und lehnt Klonen prinzipiell ab. Gegner des Klonens vertreten also keine fragwürdige Sonderethik, sondern die Bevölkerungsmehrheit. Dass kranke Menschen auf Heilungsmöglichkeiten ihrer Krankheit hoffen, kann jeder verstehen. Die Frage ist nur, ob man menschliches Leben töten darf, um ein anderes vielleicht einmal heilen zu können. Ob diese Art der Forschung, um die es hier geht, den Menschen wirklich die Erwartungen erfüllt, die geschürt werden, ist zudem noch nicht abzusehen. Diese Forschung befindet sich in den Kinderschuhen, im Stadium der Grundlagenforschung. Die heute von Alzheimer oder multipler Sklerose betroffenen Kranken werden die Heilung durch therapeutisches Klonen wohl kaum erleben. Warum, und das ist die zweite zentrale Frage, begibt man sich überhaupt auf ethisch-moralisches Glatteis, wenn inzwischen die ethisch unproblematische Forschung an adulten Zellen gleiche medizinische Durchbrüche verheißt? Die Befürworter therapeutischen Klonens haben uns lange Zeit erklärt, embryonale Stammzellen seien wegen ihrer vielfältigeren Entwicklungsmöglichkeiten den adulten überlegen. Immer wieder lassen uns jedoch Meldungen aus der adulten Stammzellen-forschung aufhorchen. Bereits seit vielen Jahren berichten Wissenschaftler, adulte Universalzellen, gewonnen aus Nabelschnur oder Knochenmark, besäßen größte Entwicklungspotenziale. Leider haben diese Durchbrüche bisher nicht dazu geführt, das Hauptaugenmerk von den ethisch problematischen embryonalen Stammzellen weg und hin zu den adulten zu richten. Eine zusätzliche Problematik wird ebenfalls leider zu wenig angesprochen: Der hohe Bedarf an Eizellen und Embryonen. Zelllinien altern und werden dadurch häufig fehlerhaft. Die Zelllinien müssen also laufend ersetzt werden. Klonen ist ein höchst komplexer Vorgang. Forscher haben errechnet, dass mindestens 250 Eizellen erforderlich sind, um eine einzige geklonte Stammzelllinie für einen einzigen Patienten herzustellen. Die Zahl der benötigten Spenderinnen von Eizellen ist also enorm hoch. Auch über die Risiken beim "Spenden" von Eizellen wird gerne geschwiegen. Ein bis vier Prozent der Spenderinnen erkranken am so genannten Überstimulations-syndrom. Es kann zu Nierenversagen, Blutverdickung und Gerinnungsstörungen einschließlich Embolien kommen. Es gibt zudem Vermutungen, dass die Hormonspritzen das Risiko, an Eierstockkrebs zu erkranken, erhöhen. Grenzt es nicht schon an Perversion, zur Heilung von Krankheiten die marktmäßige "Lieferung" von Eizellen und die Erkrankung gesunder "Spenderinnen" in Kauf zu nehmen? Laufen wir angesichts des hohen Bedarfs an menschlichen Embryonen nicht Gefahr, dass künftig Paare und Forscher um Embryonen konkurrieren? Nehmen wir nicht in Kauf, dass sich Frauen als Rohstofflieferanten ausbeuten lassen und ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, weil sie das Geld dringend benötigen? Auch diese Aspekte müssen künftig in die Diskussion über das therapeutische Klonen einfließen. So schlimm viele unheilbare Krankheiten für die Betroffenen auch sind: Die Forschung an Embryonen, die immer zu deren Tod führt, kann nicht deshalb für zulässig erklärt werden, weil sie anderen die Aussicht auf Heilung bringt. Da es sich in diesem Stadium um menschliches, individuelles Leben handelt, bleibt für Abwägungen kein Raum. Denn das Recht auf Leben ist konkurrenzlos. Die Autorin ist Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben (CDL) und antwortet mit ihrem Beitrag auf einen Text von Michael Miersch ("Wo bleibt der deutsche Supermann?", WELT vom 12. Februar). -------------- www.cducsu.de
Julia Klöckner/Dr. Günter Krings
Der Mensch darf nicht der Überschätzung erliegen, sich zum Schöpfer aufzuschwingen Anlässlich des Votums des Nationalen Ethikrates erklären der Vorsitzende der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB, und die stellvertretende Vorsitzende der Jungen Gruppe, Julia Klöckner MdB: Der Nationale Ethikrat hat sich mehrheitlich für eine eingeschränkte Freigabe der umstrittenen Präimplantations-diagnostik (PID) ausgesprochen. Danach dürften Ärzte in ausgewählten Zentren für künstliche Befruchtung Embryonen probeweise erzeugen und genetischen Tests auf Schäden am Erbmaterial - also Erbkrankheiten- unterwerfen. Die Folgen einer Freigabe der PID sind in ihrer Dimension kaum abzuschätzen" eine Infragestellung vieler Werte würde dadurch ausgelöst. Wir halten die PID schon im Ansatz für falsch. Der Mensch darf nicht der Überschätzung erliegen, sich zum Schöpfer aufzuschwingen. Es kann nicht angehen, dass hier politisch der Weg gebahnt wird für eine beliebige Embryonenauswahl: nach Geschlecht oder genetisch beeinflussten Merkmalen. Eine Freigabe eröffnet das höchst fragwürdige Begehren nach ?Designerbabies?. Die Befürworter der PID verweisen auf den Zeugungswunsch von Eltern mit schweren Erbkrank-heiten, die das Risiko eines kranken Kindes gegen Null fahren möchten. Aber der Zweck heiligt nicht die Mittel. Und auch die vom Ethikrat geforderte "enge Begrenzung" der PID auf unheilbare Erbkrank-heiten stellt keinen Ausweg dar. Sie führt vielmehr zwangsläufig zur staatlichen Erstellung eines Kataloges von Krankheiten, die eine Tötung rechtfertigen. Eine solche Diagnostik würde die Frauen unter erheblichen Druck setzen, alles medizinisch Mögliche zu tun, um genetisch unbelastete Kinder zu gebären. Schon die Qualifizierung eines Embryos als ?lebensunwert? markiert die Konsequenzen, die sich aus der PID ergäben: Schwerkranke oder Behinderte würden als fahrlässig nicht verhinderte Unfälle diskriminiert. Damit würde die PID gegen das Diskriminierungsverbot des Artikels 3, III GG, die Menschenwürde des Artikel 1, I GG sowie das Recht auf Leben des Artikels 2, II GG verstoßen. Für uns gibt es hier eine klare Prämisse, nämlich die Frage, ob Leben geschenkt wurde oder nicht. Ein Embryo entsteht durch die Verschmelzung von Ei und Samenzelle und ist somit Leben. Alles andere wäre eine willkürliche Festsetzung. Eine Zeugung auf Probe oder gar eine Aussonderung darf es nicht geben. Außerdem hätte die Zulassung von PID unabsehbare Folgen für eine andere Debatte: Wenn PID sich in Deutschland etabliert, muss um den Schutzstatus der Embryonen in Deutschland gebangt werden, womit das Verbot des Embryonengebrauchs für die Stammzellforschung aufgeweicht werden würde. Diese ethischen Grundfragen des Lebens und unserer Gesellschaft gehören unter allen Umständen ins Parlament. Sie dürfen auf keinen Fall einem Gremium anvertraut werden, dem jegliche demo-kratische Legitimation fehlt. Wir begrüßen daher die Einsetzung der Enquete-Kommission zur Bioethik, die die Union schon seit Oktober vergangenen Jahres gefordert hat. Eine solche Kommission wird sich wissenschaftlichen Sachverstandes bedienen können. Ihre Entscheidungen und Empfehlungen werden aber von gewählten und politisch verantwortlichen Volksvertretern getroffen. -------------- - Technikfolgeabschätzung beim Deutschen Bundestag
Ein Experiment auf klarem Erfolgskurs Politik und Wissenschaft beäugen sich zuweilen misstrauisch: "Die Politiker können nicht zuhören", so die Meinung der Gelehrten; "Die Wissenschaftler kommen nicht auf den Punkt", klagen die vom schnellen Tagesgeschäft geplagten Politiker. Dass es aber auch eine fruchtbare und respektvolle Zusammenarbeit zwischen Politik und Wissenschaft geben kann und gibt, beweist das seit 1990 erfolgreiche Büro für Technikfolgenabschätzung (TAB) beim Deutschen Bundestag. "Vorurteile gibt es auf beiden Seiten" - kommentierte das zuweilen schwierige Verhältnis der Leiter des TAB-Büros, Professor Armin Grunwald, der auf Einladung des Bildungs- und Forschungs-aussschusses an dessen Sitzung teilnahm und sein Team den Abgeordneten vorstellte. Doch die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigten, dass die Kooperation zwischen den Wissenschaftlern des TAB-Teams und dem Parlament ein "erfolgreiches Experiment" ist und hilft, "den Graben zu schließen", so Grunwald. Das TAB-Büro arbeitet seit 1990 für den Bundestag und ist als praxisorientierte Politikberatung konzipiert. So analysieren die Wissenschaftler des TAB die Potenziale und Auswirkungen neuer wissenschaftlich-technischer Entwicklungen, untersuchen die Rahmenbedingungen für deren Realisierung und Um-setzung. Bei ihren wissenschaftlichen Studien haben sie die Chancen des Technikeinsatzes ebenso wie Möglichkeiten zur Vermeidung oder Abmilderung seiner Risiken im Blick. Damit hilft das TAB den Abge-ordneten, alternative Handlungs- und Gestaltungsoptionen für politische Entscheidungsträger zu ent-wickeln, mit dessen Hilfe das Parlament öffentliche Debatten zu Wissenschaft und Technik anstoßen kann. Darüber hinaus kann sich der Bundestag mit Hilfe der TAB-Untersuchungen wissenschaftlich fundiert und über die Tagespolitik hinaus auch mit langfristigen Perspektiven der technologischen und gesellschaftlichen Entwicklung befassen. Zu Zwischenergeb-nissen veranstaltet das TAB Workshops und Fachgespräche mit wissenschaftlichen Experten und Abgeordneten. Das Themenspektrum ist sehr breit. Die Schwerpunkte liegen bei Bio- und Gentechnik sowie bei Umwelt und Energie. Aber auch Fragen der Wissenschafts- und Technikentwicklung nehmen einen breiten Raum ein. Nur Fachausschüsse und Fraktionen des Bundestages sind berechtigt, Technikfolgenanalysen und andere Untersuchungsaufträge zu beantragen. Seine Unabhängigkeit behält sich das TAB trotzdem: Es arbeitet als eine selbstständige wissenschaftliche Einrichtung und wird vom Forschungszentrum Karls-ruhe betrieben. Ein besonderes Verhältnis pflegt das TAB zum Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Denn dieser Ausschuss ist für die Vergabe von TAB-Untersuchungsauf-trägen, die Abnahme von Endberichten sowie für die Kommunikation mit den Gremien und Mitgliedern des Bundestages zuständig. Diese Aufgabe als Schnittstelle zwischen der Wissenschaft und dem Parlament macht die "singuläre Rolle" des Ausschusses aus, betonte die Ausschussvorsitzende, Ulrike Flach (FDP), bei der Vorstellung der Wissenschaftler. Deswegen bildet der Ausschuss eine ständige "Berichterstatter-gruppe TA" aus je einem Mitglied der Fraktionen. Trotz der erfolgreichen Zusammen-arbeit sind die Möglichkeiten, die das TAB den Abgeordneten bietet, vielen Parlamentariern, darunter vor allem den neuen, nicht bewusst, so Flach. Gegenseitiges Kennenlernen sei der beste Weg, dies zu ändern. -------------- - Angst vor Euthanasie: Hollands Senioren flüchten nach Deutschland Sie besuchen weniger gern heimische Fachärzte und fragen sich, ob sieihre letzten Jahre nicht in einem sichereren Land als dem eigenen verbringen sollen. Bocholt (www.kath.net) Ein Wohn- und Pflegeheim für deutsche und holländische Senioren soll im Bocholter Stadtteil Suderwick entstehen. Das berichtete die Rheinische Post. Das Pilotprojekt soll dem Wunsch vieler Niederländer entgegen kommen, ihren Lebensabend in Sicherheit zu verbringen. Die Angst, Opfer des neuen Euthanasie-Gesetzes in den Niederlanden zu werden, ist groß. Eine Studie der Universität Göttingen ergab, dass in Holland jährlich über 4000 Menschen durch Sterbe-hilfe getötet werden" in jedem vierten Fall geschieht dies ohne Einwilligung des Patienten. Die Studie basiert auf einer Analyse von insgesamt 7.000 Todesfällen. In 41 Prozent der Fälle ging der Wunsch, das Leben des Patienten zu beenden, von den Angehörigen aus. 14 Prozent der Getöteten waren vor ihrem Tod bei Bewusstsein und voll urteilsfähig. Elf Prozent wären in der Lage gewesen, eine Entscheidung zu treffen, wurden aber nicht gefragt. Die Ärzte gaben als Hauptgrund für die Sterbehilfe vor allem keine Aussicht auf Besserung (60 Prozent) an. Als zweiter Grund wurde die Unfähigkeit der Angehörigen, mit der Situation fertig zu werden, angegeben (32 Prozent). Die niederländischen Mediziner hätten aufgrund des liberalen Sterbehilfegesetzes freie Hand bei der Auslegung, meint Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Hospizbewegung, gegenüber der Rheinischen Post. Die Regelung, dass Patienten nur dann getötet werden dürfen, wenn ihr Leiden unerträglich sei, höre sich zwar klar an, es handle sich jedoch in Wahrheit um eine Öffnungsklausel. Hinzu kommt, dass die niederländischen Senioren den heimischen Medizinern nicht mehr so recht trauen. Immer häufiger suchen sie deutsche Fachärzte auf, berichtet Inge Kunz vom Verein Omega - mit dem Sterben leben in Bocholt: Sie haben das Vertrauen in die eigenen Mediziner verloren. -------------- http://www.netzeitung.de/servlets/page?section365&item228347 Greenpeace fordert Rücknahme von Stammzell-Patent
Die Umweltorganisation Greenpeace will gegen ein Patent vorgehen, das dem Bonner Forscher Oliver Brüstle die kommerzielle Nutzung von Zellen aus geklonten Embryonen sichert. Greenpeace will gegen ein Patent vorgehen, das dem Stammzell-Forscher Oliver Brüstle die wirtschaftlichen Verwertungsrechte auch auf Zellen aus geklonten Embryonen einräumt. Patent von 1999
Anfang 2002 hatte der Bundestag Forschung an embryonalen Stammzellen unter strengen Auflagen erlaubt. Im Vorfeld hatte Brüstle noch unterstrichen, er sei entschieden dagegen, eigens zur Stammzell-Gewinnung Embryonen im Labor zu klonen. Gegenüber dem WDR sagte er jetzt allerdings, es könne notwendig sein, für Forschungsstudien «in geringer Zahl tatsächlich solche Experimente durchzuführen.» Während er in dem WDR-Interview ein massenhaftes Klonen für klinische Zwecke ausschloss, räumte Brüstle zugleich ein, dass er in einem aktuellen Verfahren vor dem Europäischen Patentamt auch für eine klinische Anwendung die kommerziellen Rechte an Zellen beantrage, die durch Klonen gewonnen wurden. «Medizinisches Materiallager»
Das erteilte Patent sieht vor, dass den Patienten die aus Embryonen hervorgegangen Stammzellen transplantiert werden. Greenpeace kritisiert, eine ohnehin umstrittene Methode, die menschliche Embryonen zum medizinischen Materiallager mache, bekomme so eine kommerzielle Ausrichtung. Darüber hinaus sei das Patent so breit angelegt, dass Brüstle für die gesamte neuronale Stammzell-Therapie ein Monopol zufallen könnte: «Die medizinische Einrichtung müsste den Patentinhaber um Erlaubnis fragen" der kann den Preis diktieren. Wenn tatsächlich dieses Verfahren zur Heilung nützlich sein sollte, ist das ethisch unvertretbar», so Christoph Then gegenüber «plusminus». (nz) -------------- Niedersachsen - Gentechnikfreies Futtermittel
-------------- -‚Babys aus dem Labor – Segen oder Fluch?‘, Theresia Maria de Jong, Beltz Taschenbuch, www.beltz.de, ISBN 3-407-22134-7. „Im Labyrinth der vielen Fragen, die den Kinder-wunsch heute begleiten, ist dieses Buch ein wichtiger Wegweiser“, Prof. Dr. Elisabeth Beck-Gernsheim. -------------- EKD zeichnet Studie zum Schwangerschaftsabbruch aus
Hannover, 21. Februar Der mit 5000 Euro dotierte Hanna-Jursch-Preis geht in diesem Jahr an Christiane Kohler-Weiß. Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der diesen Preis zum zweiten Mal vergibt, zeichnete auf seiner Sitzung am 21. Februar die Dissertation der 39-jährigen Theologin zum Thema "Schutz der Menschwerdung. Der Schwangerschaftsabbruch als Thema evangelischer Ethik im deutschsprachigen Raum seit 1950" aus. Die Arbeit schließe eine Forschungslücke, indem sie ein ebenso brisantes wie zentrales Themenfeld evangelischer Ethik umfassend und auf wissenschaftlich herausragen-dem Niveau bearbeitete, so der Rat. Zum ersten Mal entwickele eine Frau eine theologische Ethik der Schwangerschaft für den Protestantismus, hob die Vorsitzende der Jury, Professor Helga Kuhlmann, hervor. "Es ist faszinierend zu lesen, wie sie die Entwicklung einer Schwangerschaft beschreibt. Wie langsam aus einem Wesen zwei werden. Welche unterschiedlichen Verbindlichkeiten daraus entstehen." Für die Frau sei geheimnisvoll, was in ihr passiert. Aber sie sei auch gefordert, dass sie das "Geschenk des Lebens" zulässt. Obwohl Chri-stiane Kohler-Weiß die theologische Norm, dass jedes Leben ein Geschenk Gottes sei, niemals aufgibt, sei doch die Frau die letzte Urteilsinstanz bei der Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Die Autorin nehme komplexe Notlagen wahr, so Helga Kuhlmann. "Aber eine Abtreibung bedeutet Schuld, dem weicht sie nicht aus." In der Arbeit stellt die Preisträgerin zunächst die Entwicklung evangelischer Ethik seit den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts dar. An jeweils einem Beispiel für jedes Jahrzehnt beschreibt sie die historischen und juristischen Umstände und die vor diesem Hintergrund jeweils aktuelle evangelische Ethik. Am Schluss entwickelt sie daraus eine eigenständige Orientierung. Christiane Kohler-Weiß hat in Heidelberg, Wien, Tübingen
und Kiel Theologie studiert, nach dem ersten Staatsexamen bekam sie ein
Stipendium der französischen Regierung für einen Studienaufenthalt
in Straßburg. Ihre Promotion in Heidelberg schloss sie im Oktober
2002 mit der Note "Summa cum laude" ab. Der Preis, der alle zwei Jahre
verliehen wird, ist nach der Jenaer Kirchenhistorikerin Hanna Jursch benannt,
die sich 1934 als erste Frau an einer deutschen Theologischen Fakultät
habilitierte. Die Preisverleihung ist für den Frühsommer in Heidelberg
geplant – womit die Preisträgerin zweimal Grund zur Freude hat: Im
Mai erwartet sie ihr drittes Kind.
- Diakonie kritisiert Hemmnisse für Altenpflege, Braunschweiger Zeitung, 16.2.2003 In der Diskussion um die Zukunft der Altenpflege hat das Diakonische Werk der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig den „Abbau struktureller Hemmnisse“ gefordert. In der neuesten Ausgabe des internen Informationsdienstes „Diakonie im Profil“ erwartet Diakoniedirektor Lothar Stempin eine Klärung der Frage, „in welchem Maß die Solidargemeinschaft bereit ist, menschen-würdige Pflege zu finanzieren“. Als „Hemmnisse“ nennt er die „diktierte Fachkraftquote“ und den hohen
Dokumentationsaufwand.
Käthe Kolkmann, Referentin für Qualitätsentwicklung, weist darauf hin, daß der Gesetzgeber zwar rechtlich verbindliche Qualitätsstandards geschaffen, aber es versäumt habe, die Finanzierung zu regeln. Beispelsweise würden in den Pflegesatzverhandlungen die zusätzlichen Personalkosten für die vorgeschriebene Stelle eines Qualitätsbeauftragten nicht berücksichtig. ---------- - Schülereinsatz mit Preis gekrönt Internetangebot der Braunschweiger Zeitung, Salzgitter-Zeitung und der
Wolfsburger Nachrichten
10. und 11. Klassen des Ilseder Gymnasiums erfolgreich bei Bundeswettbewerb GROSS ILSEDE. Die Jury der Bundeszentrale für politische Bildung war begeistert. Ursache: die Beiträge der Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 und 11 im Fach Werte und Normen des Gymnasiums Groß Ilsede zum Schülerwettbewerb. Daher reihte die Jury die Ilseder Schüler in die Gruppe der Preisträger ein und damit fließen auch 250 beziehungsweise 150 Euro in die Klassenkasse. Von den sechs vorgegebenen Themen entschieden sich die Ilseder für "Muslimische Frauen in Deutschland" und "Präimplantationsdiagnostik". "Alle haben sich Mühe gegeben, Interviews geführt, Umfragen getätigt und immer neue Ideen entwickelt", freut sich Studienrätin Carmen Fritzsche über das Engagement ihrer Kurse. Die Themen seien vor allem auch für das Fach Werte und Normen geeignet gewesen, erzählt sie, da es bei diesen Themen vor allem um ethische Fragen ginge. Sind muslimische Frauen benachteiligt? Das fragte sich die Klasse 10. Sie informierte sich beim islamischen Kulturverein in Peine, befragte muslimische Mitschüler und diskutierte auch heftig über die Frage ihrer kurdischen Mitschülerin, was denn gegen das Kopftuch einer muslimischen Frau einzuwenden sei. Um Wege zur Verständigung kennenzulernen, wurde die Kulturdolmetscherin Hülya Ekici in den Unterricht eingeladen. Insgesamt ein Thema, mit dem man sich unendlich lange beschäftigen könne, meint dazu Schülerin Svenja Begau. Die Klasse 11 vertiefte sich in die Frage, ob man einen im Reagenzglas erzeugten Embryo noch vor der Einpflanzung in die Gebärmutter aussortieren dürfe. In Gesprächen mit Kirchenvertretern, Ärzten, Vertretern von Pro Familia und Peiner Lebenshilfe sei den Schülerinnen und Schülern schnell klar geworden, dass sie eine Grenzfrage menschlichen Seins berührten, berichtet Carmen Fritzsche. Darf man Präimplantationsdiagnostik (PID) verbieten, wenn Abtreibung erlaubt ist? Darf und kann man entscheiden, welches Leben unwürdig ist? Und was ist mit den Kranken, deren Leiden durch PID geheilt werden könnte? Zu diesen Fragenkomplexen stellte der Kursus ein doppelseitiges Informationsblatt zusammen und schickte es pünktlich ein. Die Konkurrenz für die Ilseder war groß. Etwa 60000 Jugendliche der 5. bis 11.Jahrgangsstufen aus ganz Deutschland beteiligten sich am 32.Schülerwettbewerb der Bundeszentrale für politische Bildung. 2732 im Team erarbeitete Werkstücke waren zu bewerten. Der Schülerwettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. ------------- - EPLD - European Pro-Life Doctors, Dr. Gero Winkelmann, Info@epld.org, www.epld.org, koordiniert das Anliegen aus mehreren europäischen Länder, das Hirntodkonzept neu anzusehen und die Kriterien zu hinterfragen. Die IG Niedersachsen ist in der Linkliste zu finden. Wir unterstützen diese Bemühungen. -------------- - Wahlprüfsteine
-------------- - Klonen: „Der Mensch wird zur Sache“
--------------
-------------- Das Jahr der Salutogenese Im salutogenetischen Konzept finden anthroposophische Pädagogik und Medizin ihr Grundanliegen wieder. Aufgrund ihres spirituellen Ansatzes könnten Waldorfpädagogik und anthroposophische Medizin sogar Vorreiter im Bereich der Salutogenese werden. Der folgende Beitrag regt an, Gesichts-punkte des salutogenetischen Ansatzes in der Erziehung und im Bereich der Selbsterziehung im Erwachsenenalter als Ausdruck bewußten Umganges mit Gesundheit aufzufinden und umzusetzen. Die salutogenetische Perspektive ermöglicht die bewußte Pflege von Gesundheitsfaktoren vom Kindesalter an bis ins Erwachensein hinein. Die salutogenetische Erforschung der Widerstandskraft (Resilienz) hat ergeben, daß Vererbung und Milieu nicht allein entscheidend für die menschliche Ent-wicklung sind. Vielmehr ist die menschliche Beziehung ein wesentlicher Gesundheitsfaktor. Erlebt ein Kind eine gute Beziehung - und sei es nur zu einem einzigen Menschen und auch nur zu einer be-stimmten Zeit seiner Kindheit -, kann es sich seelisch gesund entwickeln, selbst wenn die Lebens-bedingungen sonst sehr ungünstig sind, es abends geprügelt wird und es den Tag über keine rechte Betreuung erlebt. Ein solches Kind kann sogar besonders sensibel und mitleidsfähig werden. (1) Stärkung durch Auseinandersetzung
Auf körperlicher Ebene ist es die Fähigkeit, sich mit Fremden und Konflikten auseinanderzusetzen und sich dabei zu stärken. Es gilt, die Grenzen körperlicher und seelischer Belastbarkeit kennen und weiter ausdehnen zu lernen. Dieses Prinzip entspricht dem Rat, den die anthroposophische Medizin schon immer gegeben hat: daß es beispielsweise für Kinder heilsam ist, Kinderkrankheiten durchzu-machen. Es fördert die Entwicklung des Immunsystems, die Fähigkeit zu Selbstregulation und Selbst-heilung. Natürlich ist immer zu fragen, ob das einzelne Kind für die Auseinanderstzung mit einer Krankheit stark genug ist. Dies zu beurteilen, ist vornehmlich ärztliche Aufgabe. Ist ein Kind in seiner Konstitution für solch eine Auseinandersetzung zu schwach, kann es sinnvoll sein, das Kind zu impfen oder mit fiebersenkenden Mitteln und Antibiotika zu behandeln. Im seelischen Bereich geht es in der Salutogenese darum, ein Kohärenzgefühl, ein Gefühl für den Zusammenhang alles Seienden, herzustellen. Erst wenn es dem Menschen gelingt, sich in den großen und kleinen Weltzusammenhang seines Lebens einzuordnen, kann er den Sinn für sein Leben finden. Nach Antonovsky wird das Kohärenzgefühl dadurch entwickelt, daß das Kind durch die Er-ziehung eine befriedigende Weltanschauung erlernt, in der die Welt verstehbar, sinnvoll und handhab-bar erscheint. Das ist besonders für Kinder wichtig, die in schwierigen Situationen aufwachsen (Kriege, Mißhandlung und ähnliches), aufgrund eigener Erlebnisse oder durch erschreckende Berichte betroffener Erwachsener mit starken Ängsten belastet sind oder zum Beispiel bei Ereignissen wie dem 11. September um Verstehbarkeit und Sinnhaftigkeit der Vorgänge ringen. Als drittes ist entscheidend, im Geistigen Widerstandskraft durch Vertrauen in den Gang und die Sinnhaftigkeit der Menschheitsentwicklung zu gewinnen. Viele Menschen verfallen gegenwärtig in Depression, weil sie das Vertrauen in die Entwicklung, in Gott und Mensch verloren haben. Die Grausamkeiten und die Gewalt, Korruption, Kriege und Katastrophen, über die permanent bericht wird, sind für viele Menschen kaum noch aushaltbar. Hier muß eine Weltanschauung aufgebaut werden, die das Böse, das Negative und Destruktive verstehen und sinnstiftend zu verarbeiten hilft. Gesundende Faktoren der Spiritualität
"Die erste Bedingung", so Steiner, "ist: Man richte sein Augenmerk darauf, die körperliche und geistige Gesundheit zu fördern. Wie gesund ein Mensch ist, das hängt zunächst natürlich nicht von ihm ab. Danach trachten, sich nach dieser Richtung zu fördern, das kann ein jeder" (GA 10, S. 103). Da könnte man nun meinen, hier sei eine Anleitung zum Gesundheitsegoismus gegeben, doch geht es um das richtige Verhältnis zum Genuß - und zur Pflicht. Es kommt vor, daß man oft der Pflicht zuliebe über seine Gesundheit hinwegsehen muß, vielleicht auf eine Mahlzeit verzichtet oder eine Nacht halb oder ganz durcharbeiten muß, damit es weitergehen kann. Was dann kränkend wirken kann, soll durch das richtige Verhältnis zum Genuß so ausgeglichen werden, daß uns dieser Genuß die Kraft gibt, die Arbeit besser und zufriedener durchzuhalten. Für Menschen, die nicht genießen können, ist es besonders wichtig, sich klarzumachen, daß der Genuß eine Grundbedingung für die Erhaltung der Gesundheit ist, die Seele und Leib brauchen. Das Probelem ist nur, darin bewußt bleiben zu können und den richtigen Augenblick zu finden, auch wieder aufzuhören. Wer die zweite Bedingung - sich als Glied des ganzen Lebens zu fühlen - übt, bemerkt, in wie hohem Maß er durch sein Verhalten Macht ausübt. Wenn mich jemand ärgert und ich auf derselben Ebene reagiere, kann die Situation leicht eskalieren oder eine anhaltende Mißstimmung die Folge sein. Statt sich durch die Beleidigung zu einer entsprechenden Ggenreaktion hinreißen zu lassen, geht man mit den Fragen "Wie muß ich mich verhalten, damit sich auch dieser Mensch von einer besseren Seite zeigen kann?" oder "Was muß in ihm vorgegangen sein, mir diese Unverschämtheiten so unverblümt zu sagen?" aus solch einem Ereignis heraus. Selbst wenn man sie nicht beantworten kann, bedeutet schon die Tatsache, daß man sie ehrlich stellt und den anderen nicht verurteilt, einen wichtigen Schritt dar. Nicht selten kommt es vor, daß der andere sich nach einer gewissen Zeit in seinem Verhalten ändert. Damit hängt die dritte Übung unmittelbar zusammen, nämlich
ernst zu nehmen, daß Gedanken und Gefühle ebenso wie Handlungen
Bedeutung für die Welt haben. Wie wirksam gute Gedanken und Gefühle
im Hinblick auf andere Menschen sein können, weiß jeder, der
Menschen in seinem Umkreis hat, an die er mit Liebe, Achtung und Wertschätzung
denkt.
(1) Dargestellt in den Büchern 'Plus fort que la haine' (Viel stärker als Haß) und der deutschsprachigen Publikation'Was Kinder stärkt. Erziehung zwischen Risiko undd Resilienz', in der viele Studien zur Lebensqualität von Kindern ausgewertet sind. -------------- Einen freundlichen Gruß Angelika Wessel
http://www.kritische-bioethik.de
http://www.bioethik-niedersachsen.de
|